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Stipendiendatenbank

 

Studienstipendien - Master-/Aufbaustudium im Fachbereich der Darstellenden Kunst • DAAD

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ausbildung im Fachbereich der Darstellenden Kunst in Deutschland mit einem vertiefenden oder weiterführenden Studium fortzusetzen. Darüber hinaus unterstützen die Stipendien den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Fachkolleginnen und Fachkollegen.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie spätestens zum Stipendienantritt einen ersten Hochschulabschluss im Fachbereich Darstellende Kunst erworben haben.

Was wird gefördert?

In diesem Stipendienprogramm können Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule Ihrer Wahl
  • ein Masterstudium/einen postgradualen Studiengang mit Abschluss
    oder
  • ein Vertiefungsstudium ohne Abschluss (kein grundständiges Studium)
absolvieren.

Ein bei Bewerbungsschluss bereits begonnenes Masterstudium in Deutschland kann nicht gefördert werden.

Wenn Sie in einem Master- oder Aufbaustudiengang eingeschrieben ist, in dem ein Aufenthalt außerhalb Deutschlands vorgesehen ist, kann der Auslandsaufenthalt in der Regel nur unter folgenden Bedingungen gefördert werden:
  • Der Aufenthalt ist für die Erreichung des Stipendienziels unerlässlich,
  • er findet nicht im Heimatland statt und
  • beträgt höchstens ein Viertel der Stipendienlaufzeit. Längere Aufenthalte können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig.

Bitte beachten Sie: Es werden ausschließlich Vorhaben im künstlerischen Bereich der Darstellenden Kunst (Schauspiel, Theaterregie/Theaterdramaturgie, Musical, Performance Studies, Tanz, Choreographie) gefördert. Für Bewerberinnen und Bewerber aus den Fachbereichen Theater- und Tanzwissenschaft bzw. für Künstlerinnen und Künstler mit einem wissenschaftlichen Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.

Dauer der Förderung

Masterstudium:
  • zwischen 10 und 24 Monaten abhängig von der Dauer Ihres gewählten Studiengangs oder Ihres Studienvorhabens
  • Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
  • Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs (bis maximal 24 Monate) vergeben. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie eine Förderung beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen dann in einem Weiterförderungsverfahren begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
Vertiefende Studien ohne Abschluss:
  • ein Studienjahr
  • Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher

Stipendienleistungen

  • eine monatliche Stipendienrate von 934 Euro
  • Reisekostenpauschale
  • eine einmalige Studienbeihilfe
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zusatzleistungen gewährt werden:
  • monatliche Mietbeihilfen
  • monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
  • Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder hälftige Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen

Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
  • Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
  • falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Sprachkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache Deutsch an der deutschen Gastinstitution ist.
  • Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
  • Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits im Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.

Bitte beachten Sie, dass der DAAD grundsätzlich keine Studiengebühren übernimmt.

Auswahl

Nachdem Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im DAAD-Portal hochgeladen haben, erfolgt zunächst eine formale Prüfung durch den DAAD. Geprüft wird, ob die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind und ob die Bewerbung vollständig ist. Ist dies der Fall, werden Sie aufgefordert, Ihre Arbeitsproben einzureichen.
Die endgültige Auswahlentscheidung der Stipendienbewerbungen im Fachbereich Darstellende Kunst trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Professorinnen und Professoren deutscher Hochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung (siehe: www.daad.de/extrainfo).

Auswahlkriterien
  • die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
  • die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben

Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.

Weitere Informationen

Eine Zusage des Stipendiums bedeutet nicht gleichzeitig eine automatische Zulassung an einer der Hochschulen. Die jeweilige Hochschule entscheidet über die Zulassung der Stipendiatin oder des Stipendiaten. In den meisten Fällen ist dazu eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Bewerbungs- und Vorstellungsterminen an der von Ihnen gewünschten Hochschule und beachten Sie, dass diese u.U. mehrere Monate vor dem gewünschten Studienbeginn oder sogar vor der Stipendienentscheidung des DAAD liegen können. Kosten für die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung können nicht übernommen werden. Sollte eine vom DAAD positiv beschiedene Bewerberin bzw. ein positiv beschiedener Bewerber von keiner Hochschule zugelassen werden, kann auch das bereits verliehene Stipendium nicht in Anspruch genommen werden.

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